Kontrollschacht: Unterschied zwischen den Versionen

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== Normen ==
 
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- DIN 18531-3 7.8: Abläufe sind durch Kies-Laubfangkörbe vor Verstopfung zu schützen.
 
- DIN 18531-3 7.8: Abläufe sind durch Kies-Laubfangkörbe vor Verstopfung zu schützen.
  
 
- Flachdachrichtlinie 4.8.1 (6): Abläufe müssen z.B. durch einen Kontrollschacht frei zugänglich sein und sollen z.B. durch
 
- Flachdachrichtlinie 4.8.1 (6): Abläufe müssen z.B. durch einen Kontrollschacht frei zugänglich sein und sollen z.B. durch
 
einen Kies-/Laubfang vor Verstopfung geschützt werden und sind regelmäßig zu warten.
 
einen Kies-/Laubfang vor Verstopfung geschützt werden und sind regelmäßig zu warten.
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- Flachdachrichtlinie 4.8.1 (7) Bei Terrassen sind über den Abläufen geeignete Gitterroste oder vergleichbare gelochte Abdeckungen anzuordnen.
  
 
- Flachdachrichtlinie 1.4. (16) und 2.5. (6): An- und Abschlüsse von Abdichtungen, sowie Dachabläufe sollten für Wartung und Instandhaltung zugänglich bleiben. Zu den Abläufen passende Kontrollschächte sind zu empfehlen.
 
- Flachdachrichtlinie 1.4. (16) und 2.5. (6): An- und Abschlüsse von Abdichtungen, sowie Dachabläufe sollten für Wartung und Instandhaltung zugänglich bleiben. Zu den Abläufen passende Kontrollschächte sind zu empfehlen.

Aktuelle Version vom 2. Juli 2019, 15:55 Uhr

Kontrollschächte dienen dem Schutz der Abläufe vor Kies, Laub und sonstigen Verunreinigungen. Sie erleichtern den Zugang zu den Abläufen zum Zwecke der Wartung und Instandhaltung.

Weitere Bezeichnungen sind z.B. Kiesfang, Laubfang.

LORO-X Kontrollschacht hält Kies und Verschmutzung vom Ablauf fern und erleichtert die Wartung

Normen

- DIN 18531-3 7.8: Abläufe sind durch Kies-Laubfangkörbe vor Verstopfung zu schützen.

- Flachdachrichtlinie 4.8.1 (6): Abläufe müssen z.B. durch einen Kontrollschacht frei zugänglich sein und sollen z.B. durch einen Kies-/Laubfang vor Verstopfung geschützt werden und sind regelmäßig zu warten.

- Flachdachrichtlinie 4.8.1 (7) Bei Terrassen sind über den Abläufen geeignete Gitterroste oder vergleichbare gelochte Abdeckungen anzuordnen.

- Flachdachrichtlinie 1.4. (16) und 2.5. (6): An- und Abschlüsse von Abdichtungen, sowie Dachabläufe sollten für Wartung und Instandhaltung zugänglich bleiben. Zu den Abläufen passende Kontrollschächte sind zu empfehlen.