Restwasser: Unterschied zwischen den Versionen

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Pfützenbildung
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Grundsätzlich kann es auch bei Hauptabläufen ohne Anstauelement dazu kommen, dass um den Ablauf Restwasser auf dem Dach verbleibt.
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Gemäß Flachdachrichtlinie Punkt 2.2 (5) kann Pfützenbildung auf Flachdächern vorkommen und ist nicht als Mangel anzusehen.
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Pfützenbildung um Hauptabläufe kann insbesondere folgende Ursachen haben:
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- Kein oder zu geringes Gefälle zum Hauptablauf
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- Verschmutzung um den Hauptablauf
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- Ablaufrohr bei Attikaabläufen mit Gegengefälle verlegt
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- Aufbauende, nicht eingelassene Flanschkonstruktion (z.B. Losflansch)
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Durch geeignete Maßnahmen kann Pfützenbildung bauseits reduziert werden.
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- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich.
 
- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich.

Version vom 11. Juli 2019, 11:59 Uhr

Grundsätzlich kann es auch bei Hauptabläufen ohne Anstauelement dazu kommen, dass um den Ablauf Restwasser auf dem Dach verbleibt.

Gemäß Flachdachrichtlinie Punkt 2.2 (5) kann Pfützenbildung auf Flachdächern vorkommen und ist nicht als Mangel anzusehen.

Maßnahmen

Pfützenbildung um Hauptabläufe kann insbesondere folgende Ursachen haben:

- Kein oder zu geringes Gefälle zum Hauptablauf

- Verschmutzung um den Hauptablauf

- Ablaufrohr bei Attikaabläufen mit Gegengefälle verlegt

- Aufbauende, nicht eingelassene Flanschkonstruktion (z.B. Losflansch)

Durch geeignete Maßnahmen kann Pfützenbildung bauseits reduziert werden.


Normen

- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich.

Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwischen Gefälleflächen kann z.B. durch Dränschichten, eine zusätzliche Gefälleschicht, eine Gefälledämmschicht („Schweinerücken“) oder Neigung der Tragkonstruktion erreicht werden.

Ein Gefälle in Kehlen von 1% entspricht der Anwendungsklasse K2.

- Flachdachrichtlinie 2.2 (5) Pfützenbildung kann vorkommen und ist nicht als Mangel anzusehen.