Notentwässerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Notentwässerung (rot) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem neben der Hauptentwässerung (grün), bei dem ein Anstauelement im Notablauf dafür sorgt, dass die Notentwässerung erst nach dem Überschreiten des Grenzwertes der Wasserhöhe der Hauptentwässerung auf eine schadlos frei überflutbare Fläche erfolgt.
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Die Notentwässerung (rot) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem neben der Hauptentwässerung (grün), bei dem ein Anstauelement (Wehr) im [[Notablauf]] dafür sorgt, dass die Notentwässerung erst nach dem Überschreiten des Grenzwertes der [[Wasserhöhe]] der Hauptentwässerung auf eine schadlos frei überflutbare Fläche erfolgt.
  
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Siehe LORO-X YouTube-Video: „Starke Retention braucht starke Notentwässerung“. [https://www.youtube.com/watch?v=QLDQAGu10DM&t=5s]
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Notentwässerung kann als Attikaentwässerung [http://www.loro.de/index.php?id=12] und Flachdachentwässerung [http://www.loro.de/index.php?id=48] erfolgen.
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Die Notentwässerung muss den Abfluss ins Freie auf eine schadlos frei überflutbare Fläche gewährleisten und darf nicht in die Grundleitung entwässern.
  
 
[[Datei:EXPORT_STARTER_DEU_EINZEL_Seite_12_Bild_0002.jpg|500px|thumb|right|LORO-X Hauptentwässerung in die Grundleitung (grün) mit zugehöriger Notentwässerung mit Anstauelement und Abfluss ins Freie (rot)]]
 
[[Datei:EXPORT_STARTER_DEU_EINZEL_Seite_12_Bild_0002.jpg|500px|thumb|right|LORO-X Hauptentwässerung in die Grundleitung (grün) mit zugehöriger Notentwässerung mit Anstauelement und Abfluss ins Freie (rot)]]
  
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Kommentierte Verweise auf empfohlene Normen und Richtlinien
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== Normen ==
  
 
- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1: Jeder Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.
 
- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1: Jeder Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.
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Kommentar: LORO empfiehlt auch in diesen Fällen eine Notentwässerung vorzusehen, da der Verzicht auf eine Notentwässerung zu unkontrollierter Überflutung führen kann, wenn entweder das Regenereignis länger als geplant andauert, oder die örtliche Regenspende in der geplanten Zeit höher als geplant ausfällt.
 
Kommentar: LORO empfiehlt auch in diesen Fällen eine Notentwässerung vorzusehen, da der Verzicht auf eine Notentwässerung zu unkontrollierter Überflutung führen kann, wenn entweder das Regenereignis länger als geplant andauert, oder die örtliche Regenspende in der geplanten Zeit höher als geplant ausfällt.
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=Einsatzbeispiele=
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== Notentwässerung bei Balkonen ==
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- DIN 1986-100 Kap. 5.10 Bei Balkonen und Loggien mit geschlossener Brüstung müssen zusätzlich zum Ablauf ein Notablauf
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oder ein Notüberlauf von mindestens 40 mm lichter Weite in der Brüstung vorhanden sein.
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- DIN 1986-100 5.10: Balkone mit geschlossener Brüstung müssen eine Notentwässerung aufweisen. Die Balkonentwässerung darf nur dann über Speier auf das eigene Grundstück erfolgen, wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden.
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- DIN 18531-1 6.6: Bei Dachterrassen mitgeschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des
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Hauptablaufes die Türschwelle nicht überstaut werden kann.
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- DIN 18531-1 6.8 Die Balkon-Notentwässerung ist so anzuordnen, dass Türschwellen auch bei planmäßigem Überstau über dem Anstauelement des Notablaufes nicht überstaut werden.
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== Notentwässerung bei Rinnen ==
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- Metallarbeiten 10.1 (4) und 10.1.3 (1): Man unterscheidet innen- und außenliegende Dachrinnen. Die Notentwässerung außenliegender Dachrinnen erfolgt über die Rinnenaußenkante. Die Notentwässerung innenliegender Rinnen muss z.B. über unabhängige Notabläufe und ggf. über Sicherheitsrinnen mit eigener Entwässerung erfolgen.
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- Metallarbeiten 10.1.3 (1): Innenliegende Rinnen erfordern erhöhte Sorgfalt bei Planung und Ausführung. Bei besonders schutzwürdigen Gebäuden soll die eigene Entwässerung der Sicherheitsrinne die gesamte Niederschlagsmenge (Haupt- und Notentwässerung) alleine abführen können.
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== 1 Notablauf für 2 Teilflächen? ==
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Grundsätzlich muss jede Teildachfläche über einen Hauptablauf und einen Notablauf verfügen. In der Norm wird nicht explizit darauf eingegangen, ob auch 1 Notablauf für 2 angrenzende Teildachflächen ausreichend ist, wenn dieser am gemeinsamen Hochpunkt angeordnet ist.
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In diesem - von der Norm nicht erfassten Fall - wären folgende Umstände zu bedenken:
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- Der gemeinsame Notablauf sollte besonders vor Verschmutzung geschützt sein.
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- Der gemeinsame Notablauf muss so ausgelegt sein, dass er den Jahrhundertregen von beiden Teildachflächen zusammen entwässern kann.
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- Es muss berücksichtigt werden, ob ein Hauptablauf ohne Anstauelement oder ein Notablauf mit Anstauelement am Hochpunkt eingebaut wird.
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- Aufgrund der Wasserhöhe ist die Statik der Dachkonstruktion und die Belastung der Dachabdichtung zu prüfen.
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- Fällt der Hauptablauf einer der beiden Teildachflächen aus, fließt das Wasser zum Teil in den gemeinsamen Notablauf am Hochpunkt und zum Teil über den gemeinsamen Hochpunkt zum Hauptablauf der anderen Teildachfläche, was dessen Grundleitungsanschluss eventuell überlasten könnte.

Aktuelle Version vom 2. August 2019, 13:10 Uhr

Die Notentwässerung (rot) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem neben der Hauptentwässerung (grün), bei dem ein Anstauelement (Wehr) im Notablauf dafür sorgt, dass die Notentwässerung erst nach dem Überschreiten des Grenzwertes der Wasserhöhe der Hauptentwässerung auf eine schadlos frei überflutbare Fläche erfolgt.

Notentwässerung kann als Attikaentwässerung [1] und Flachdachentwässerung [2] erfolgen.

Die Notentwässerung muss den Abfluss ins Freie auf eine schadlos frei überflutbare Fläche gewährleisten und darf nicht in die Grundleitung entwässern.

LORO-X Hauptentwässerung in die Grundleitung (grün) mit zugehöriger Notentwässerung mit Anstauelement und Abfluss ins Freie (rot)

Normen

- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1: Jeder Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.

- DIN 1986-100 Kap. 5.9: Notentwässerung kann über Notüberläufe oder Notabläufe erfolgen. Von jedem Hauptablauf aus muss ein freier Abfluss auf der Dachabdichtung zu einer Notentwässerung mit ausreichendem Abflussvermögen vorhanden sein. Notabläufe können als Attikaabläufe frei durch die Attika entwässern. Verrohrte Notablaufsysteme können mit Freispiegelströmung oder Druckströmung im Gebäude (Flachdachentwässerung) oder außerhalb des Gebäudes (Attikaentwässerung) ausgeführt werden. Die Notentwässerung darf nicht an die Entwässerungsanlage (Grundleitung) angeschlossen werden, sondern muss mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen entwässert werden.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2 + 5.9: An jedem Tiefpunkt ist zusätzlich zur Hauptentwässerung ein zusätzliches Notentwässerungssystem vorzusehen, welches für die sichere Entwässerung beim Jahrhundertregen und bei Ausfall der Hauptentwässerung z.B durch Rückstau aus der überlasteten Grundleitung sorgt. Die Wasserhöhe von 75 mm (75 kg/m2) soll bei Leichtbauweise nicht überschritten werden. Bezüglich der maximalen Wasserhöhe sind u. U. abweichende Werte nach Landesbauordnung (LBO) oder Statik zu berücksichtigen.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.3: Bei Dächern in Leichtbauweise müssen Notentwässerungen vorgesehen werden. Die statische Belastung aus der Wasserhöhe der Notentwässerung muss im Standsicherheitsnachweis für das Bauwerk berücksichtigt sein.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.2: Bei Dächern in Massivbauweise, bei denen Niederschlagswasserrückhaltung planmäßig vorgesehen und statisch nachgewiesen ist, kann auf Notentwässerungen verzichtet werden.

- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1 Bei planmäßig vorgesehener Niederschlagswasserrückhaltung auf dem Dach kann gemäß dieser Norm auf eine Notentwässerung verzichtet werden.

Kommentar: LORO empfiehlt auch in diesen Fällen eine Notentwässerung vorzusehen, da der Verzicht auf eine Notentwässerung zu unkontrollierter Überflutung führen kann, wenn entweder das Regenereignis länger als geplant andauert, oder die örtliche Regenspende in der geplanten Zeit höher als geplant ausfällt.

Einsatzbeispiele

Notentwässerung bei Balkonen

- DIN 1986-100 Kap. 5.10 Bei Balkonen und Loggien mit geschlossener Brüstung müssen zusätzlich zum Ablauf ein Notablauf oder ein Notüberlauf von mindestens 40 mm lichter Weite in der Brüstung vorhanden sein.

- DIN 1986-100 5.10: Balkone mit geschlossener Brüstung müssen eine Notentwässerung aufweisen. Die Balkonentwässerung darf nur dann über Speier auf das eigene Grundstück erfolgen, wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden.

- DIN 18531-1 6.6: Bei Dachterrassen mitgeschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Hauptablaufes die Türschwelle nicht überstaut werden kann.

- DIN 18531-1 6.8 Die Balkon-Notentwässerung ist so anzuordnen, dass Türschwellen auch bei planmäßigem Überstau über dem Anstauelement des Notablaufes nicht überstaut werden.

Notentwässerung bei Rinnen

- Metallarbeiten 10.1 (4) und 10.1.3 (1): Man unterscheidet innen- und außenliegende Dachrinnen. Die Notentwässerung außenliegender Dachrinnen erfolgt über die Rinnenaußenkante. Die Notentwässerung innenliegender Rinnen muss z.B. über unabhängige Notabläufe und ggf. über Sicherheitsrinnen mit eigener Entwässerung erfolgen.

- Metallarbeiten 10.1.3 (1): Innenliegende Rinnen erfordern erhöhte Sorgfalt bei Planung und Ausführung. Bei besonders schutzwürdigen Gebäuden soll die eigene Entwässerung der Sicherheitsrinne die gesamte Niederschlagsmenge (Haupt- und Notentwässerung) alleine abführen können.

1 Notablauf für 2 Teilflächen?

Grundsätzlich muss jede Teildachfläche über einen Hauptablauf und einen Notablauf verfügen. In der Norm wird nicht explizit darauf eingegangen, ob auch 1 Notablauf für 2 angrenzende Teildachflächen ausreichend ist, wenn dieser am gemeinsamen Hochpunkt angeordnet ist.

In diesem - von der Norm nicht erfassten Fall - wären folgende Umstände zu bedenken:

- Der gemeinsame Notablauf sollte besonders vor Verschmutzung geschützt sein.

- Der gemeinsame Notablauf muss so ausgelegt sein, dass er den Jahrhundertregen von beiden Teildachflächen zusammen entwässern kann.

- Es muss berücksichtigt werden, ob ein Hauptablauf ohne Anstauelement oder ein Notablauf mit Anstauelement am Hochpunkt eingebaut wird.

- Aufgrund der Wasserhöhe ist die Statik der Dachkonstruktion und die Belastung der Dachabdichtung zu prüfen.

- Fällt der Hauptablauf einer der beiden Teildachflächen aus, fließt das Wasser zum Teil in den gemeinsamen Notablauf am Hochpunkt und zum Teil über den gemeinsamen Hochpunkt zum Hauptablauf der anderen Teildachfläche, was dessen Grundleitungsanschluss eventuell überlasten könnte.