Wartung: Unterschied zwischen den Versionen
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- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen. | - DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen. | ||
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- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen. | - Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen. | ||
| − | - Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die | + | == Instandsetzung von Dächern == |
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| + | - Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälle- und Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen. | ||
- Flachdachrichtlinie 5.2 (2) Bei nachträglicher Erhöhung der Dachlasten durch z.B. Gründach oder Retention ist bei der Prüfung der Tragfähigkeit auch die planmäßige Wasserhöhe zu berücksichtigen. Bei nachträglicher Nutzungänderung und ggf. neuer Nutz- oder Schutzschicht ist zu prüfen, ob der Abflussbeiwert und die Entwässerung angepasst werden muss. | - Flachdachrichtlinie 5.2 (2) Bei nachträglicher Erhöhung der Dachlasten durch z.B. Gründach oder Retention ist bei der Prüfung der Tragfähigkeit auch die planmäßige Wasserhöhe zu berücksichtigen. Bei nachträglicher Nutzungänderung und ggf. neuer Nutz- oder Schutzschicht ist zu prüfen, ob der Abflussbeiwert und die Entwässerung angepasst werden muss. | ||
- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden. | - Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden. | ||
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| + | == Sanierung von Dächern == | ||
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| + | - DIN 1986-100 Kap. 5.8.4 Bei der Sanierung eines Daches ist auch die Überprüfung und Nachrüstung des Dachentwässerungssystems vorzusehen. Zu überprüfen sind insbesondere die Abflussleistung gemäß aktueller Regenspenden, der Zustand des Gesamtsystems, die Abdichtung und die ggf. zu ergänzende Notentwässerung. | ||
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| + | - Flachdachrichtlinie 1.4 (32) Werden Abdichtungen im Gebäudebestand erneuert (Sanierung), ist die Entwässerungsleistung der innenliegenden und außenliegenden Hauptabläufe und Notabläufe und ggf. Rinnen zu überprüfen. | ||
Aktuelle Version vom 10. Juli 2019, 10:48 Uhr
Den Anlagenbesitzern wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Inspektions- und Wartungsarbeiten einen Vertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen.
Inhaltsverzeichnis
LORO - Entwässerungssysteme Inspektions- und Wartungsmaßnahmen
angelehnt an die DIN 1986-3:2004-11
Inspektion der Dachabläufe und Notüberläufe / Notabläufe
Alle 6 Monate oder nach Bedarf in geringeren Zeitspannen, insbesondere im Herbst:
Prüfung auf ungehinderten Ein- und Ablauf des Regenwassers.
Reinigung von Abläufen mit den verwendeten Aufbauten (z.B. Drainjet- Hauben, Kiesfangkörbe, Kontrollschächte, Siebkorb mit Siebdeckel, Luftsiebe und Siebeinheiten ).
Fehlende oder defekte Teile sind zu ersetzen.
Ggf. Funktionskontrolle der Beheizung.
Inspektion des Leitungssystems
1x pro Jahr: Visuelle Prüfung aller sichtbaren Leitungen auf Zustand, Dichtigkeit, Befestigung.
Inspektion der Reinigungsverschlüsse
1x pro Jahr: Visuelle Prüfung auf Zustand und Dichtigkeit.
Inspektion der Be- und Entlüftungsöffnungen (über Dach)
1x pro jahr Inspektion, Wartung: Prüfen auf freien Querschnitt und Kontrolle der Einbindung in die Dachfläche, gegebenenfalls Reinigung.
Normen
Wartung von Entwässerungsanlagen
- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.
- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.
Instandsetzung von Dächern
- Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälle- und Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen.
- Flachdachrichtlinie 5.2 (2) Bei nachträglicher Erhöhung der Dachlasten durch z.B. Gründach oder Retention ist bei der Prüfung der Tragfähigkeit auch die planmäßige Wasserhöhe zu berücksichtigen. Bei nachträglicher Nutzungänderung und ggf. neuer Nutz- oder Schutzschicht ist zu prüfen, ob der Abflussbeiwert und die Entwässerung angepasst werden muss.
- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden.
Sanierung von Dächern
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.4 Bei der Sanierung eines Daches ist auch die Überprüfung und Nachrüstung des Dachentwässerungssystems vorzusehen. Zu überprüfen sind insbesondere die Abflussleistung gemäß aktueller Regenspenden, der Zustand des Gesamtsystems, die Abdichtung und die ggf. zu ergänzende Notentwässerung.
- Flachdachrichtlinie 1.4 (32) Werden Abdichtungen im Gebäudebestand erneuert (Sanierung), ist die Entwässerungsleistung der innenliegenden und außenliegenden Hauptabläufe und Notabläufe und ggf. Rinnen zu überprüfen.