Anschlusshöhe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die für den Abfluss der Dachentwässerung erforderliche Wasserhöhe darf die Höhe der Abdichtung auch bei Betrieb der Notentwässerung oder Retention nicht übersteigen.
 
Die für den Abfluss der Dachentwässerung erforderliche Wasserhöhe darf die Höhe der Abdichtung auch bei Betrieb der Notentwässerung oder Retention nicht übersteigen.
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== Dachrandabschluss ==
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- DIN 18531-1 6.7 Abschlüsse am Dachrand sollen bei nicht genutzten Dächern mindestens 50mm (Gefälle über 5%) beziehungsweise 100mm (Gefälle bis 5%) abgedichtet werden.
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Bei genutzten Dächern immer mindestens 100mm.
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Die Höhe ist ab Oberkante Belag oder Kiesschüttung zu rechnen. Gegebenen falls kann eine höhere Anschlusshöhe erforderlich sein.
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Diese Höhen sind bei der planmäßigen Wasserhöhe der Entwässerung zu berücksichtigen.

Version vom 2. Juli 2019, 15:40 Uhr

Anschlusshöhe / Wasserhöhe

- Flachdachrichtlinie 4.1 (2+5) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein. Sie sollen aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt sein, oder sie müssen für den Zweck geeignet sein und untereinander dauerhaft verträglich sein.

Höhe der Abdichtung

- Flachdachrichtlinie 4.3.1 (1) Die Höhe der Abdichtung soll bei einem Dachgefälle bis 5 Grad mindestens 150mm, bei Dachgefälle über 5 Grad mindestens 100mm über die Oberfläche des Dachaufbaus (Belag) betragen.

Die für den Abfluss der Dachentwässerung erforderliche Wasserhöhe darf die Höhe der Abdichtung auch bei Betrieb der Notentwässerung oder Retention nicht übersteigen.

Dachrandabschluss

- DIN 18531-1 6.7 Abschlüsse am Dachrand sollen bei nicht genutzten Dächern mindestens 50mm (Gefälle über 5%) beziehungsweise 100mm (Gefälle bis 5%) abgedichtet werden.

Bei genutzten Dächern immer mindestens 100mm.

Die Höhe ist ab Oberkante Belag oder Kiesschüttung zu rechnen. Gegebenen falls kann eine höhere Anschlusshöhe erforderlich sein.

Diese Höhen sind bei der planmäßigen Wasserhöhe der Entwässerung zu berücksichtigen.