Wartung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die sicherste Variante ist ein Wartungsvertrag mit einem Verarbeiter vor Ort.
 
Die sicherste Variante ist ein Wartungsvertrag mit einem Verarbeiter vor Ort.
  
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= Wartung =
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= Wartung von Entwässerungsanlagen =
  
 
- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.
 
- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.
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- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.
 
- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.
  
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= Instandsetzung =
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= Instandsetzung von Dächern =
  
 
- Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälle- und Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen.
 
- Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälle- und Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen.
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- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden.
 
- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden.
  
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= Sanierung =
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= Sanierung von Dächern =
  
 
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.4 Bei der Sanierung eines Daches ist auch die Überprüfung und Nachrüstung des Dachentwässerungssystems vorzusehen. Zu überprüfen sind insbesondere die Abflussleistung gemäß aktueller Regenspenden, der Zustand des Gesamtsystems, die Abdichtung und die ggf. zu ergänzende Notentwässerung.
 
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.4 Bei der Sanierung eines Daches ist auch die Überprüfung und Nachrüstung des Dachentwässerungssystems vorzusehen. Zu überprüfen sind insbesondere die Abflussleistung gemäß aktueller Regenspenden, der Zustand des Gesamtsystems, die Abdichtung und die ggf. zu ergänzende Notentwässerung.
  
 
- Flachdachrichtlinie 1.4 (32) Werden Abdichtungen im Gebäudebestand erneuert (Sanierung), ist die Entwässerungsleistung der innenliegenden und außenliegenden Hauptabläufe und Notabläufe und ggf. Rinnen zu überprüfen.
 
- Flachdachrichtlinie 1.4 (32) Werden Abdichtungen im Gebäudebestand erneuert (Sanierung), ist die Entwässerungsleistung der innenliegenden und außenliegenden Hauptabläufe und Notabläufe und ggf. Rinnen zu überprüfen.

Version vom 4. Juli 2019, 07:13 Uhr

Die sicherste Variante ist ein Wartungsvertrag mit einem Verarbeiter vor Ort.

Wartung von Entwässerungsanlagen

- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.

- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.

Instandsetzung von Dächern

- Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälle- und Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen.

- Flachdachrichtlinie 5.2 (2) Bei nachträglicher Erhöhung der Dachlasten durch z.B. Gründach oder Retention ist bei der Prüfung der Tragfähigkeit auch die planmäßige Wasserhöhe zu berücksichtigen. Bei nachträglicher Nutzungänderung und ggf. neuer Nutz- oder Schutzschicht ist zu prüfen, ob der Abflussbeiwert und die Entwässerung angepasst werden muss.

- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden.

Sanierung von Dächern

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.4 Bei der Sanierung eines Daches ist auch die Überprüfung und Nachrüstung des Dachentwässerungssystems vorzusehen. Zu überprüfen sind insbesondere die Abflussleistung gemäß aktueller Regenspenden, der Zustand des Gesamtsystems, die Abdichtung und die ggf. zu ergänzende Notentwässerung.

- Flachdachrichtlinie 1.4 (32) Werden Abdichtungen im Gebäudebestand erneuert (Sanierung), ist die Entwässerungsleistung der innenliegenden und außenliegenden Hauptabläufe und Notabläufe und ggf. Rinnen zu überprüfen.