Brandschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Nichtbrennbare Entwässerungssysteme funktionieren auch im Brandfall und halten bei entsprechender Befestigung einer 90-minütigen Brandbelastung stand, wenn Abläufe und Rohrsystem von einem Hersteller gemäß Herstellervorgaben und Prüfzeugnissen eingebaut werden. Dabei ist davon auszugehen, dass das Rohrsystem im wesentlichen geschlossen bleibt, so dass heiße Luft nicht direkt durch die Wand- oder Deckendurchbrüche strömen kann. | ||
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| + | In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das Rohrsystem komplett weg schmilzt, sodass heiße Luft ungehindert von unten in den nicht brennbaren Ablauf eintreten kann. Dabei soll die Weiterleitung von heißer Luft nach oben reduziert werden und auch eine Erhitzung von Bauteilen oberhalb der Decke reduziert werden. | ||
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| + | A) Um dies zu erreichen werden spezielle Brandschutzabläufe aus nicht brennbaren Material mit spezieller Konstruktion verwendet. Unter der Haube ist eine Platte mit einer isolierenden Masse verbaut. Der Grundkörper des Ablaufes ist doppelwandig als Verbundrohr zur Schwitzwasserisolierung ausgeführt. Hierbei ist die Entwässerungsfunktion des Ablaufes weiterhin gegeben. | ||
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| + | B) Alternativ können unterhalb des Ablaufes spezielle Manschetten mit aufschäumender Masse verwendet werden, die die durch das schmelzende Rohrsystem entstehende Öffnung im Brandfall verschließen und keine Luft nach oben weiterleiten. Bauseitige Brandschutzdämmung ist in diesem Fall notwendig, wenn auch oft schwer umzusetzn. In diesem Fall ist jedoch auch die Entwässerungsfunktion des Ablaufes nicht mehr gegeben. | ||
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Version vom 11. Juli 2019, 11:47 Uhr
Grundsätzlich wird zwischen der produkbezogen Baustoffklasse A1 und der einbaubezogen Brandschutzklasse R90 unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Produkbezogene Baustoffklasse A1
Die Baustoffklasse A1 steht für nicht brennbares Material.
LORO-X Stahlabflussrohr ist nicht brennbar und grundsätzlich der Baustoffklasse A1 zugeordnet.
Dies ist ein deutlich höherer Anspruch als die der Baustoffklasse B2 für sogenanntes schwer entflammbares Material.
Einbaubezogene Brandschutzklasse R90
Für die Brandschutzklasse R90 muss nachgewiesen werden, wie eine Rohrdurchführung gestaltet sein muss, sodass insbesondere die folgenden Anforderungen erfüllt werden:
- keine Rauchgasweiterleitung
- weniger als 90 Grad Materialtemperatur hinter der Durchführung
- kein Flammenüberschlag durch die Durchführung
Für die Dauer von 90 Minuten feuerbeständig. Einbau einer Rohrdurchführung gemäß EN4102.
LORO Leitdetail, mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis mit Bauteilen gemäß AbP.-Nr. P-MPA-E-09-010 [1].
Üblich ist auch die Angabe F90, die sich auf eine Vielzahl von Situationen bezieht. Die Angabe R90 bezieht sich explizit auf Rohre ("R").
Hintergrundwissen
Klassischerweise betreffen Probleme bezüglich Brandschutz hauptsächlich Abläufe und Rohre aus brennbaren Materialien, die nicht der Brandschutzklasse A1 entsprechen, wie zum Beispiel Kunststoff.
Diese Produkte brennen oder schmelzen im Brandfall, sodass es zu heißem, tropfendem Kunststoff kommt. Im Falle von Wanddurchführungen oder Deckendurchführungen tritt das Feuer durch die vom geschmolzenen Kunststoff freiwerdenden Öffnungen in benachbarte Räume.
Eine Methode dies zu verhindern ist der Einsatz von sogenannten intumeszierenden Bauteilen, die einen speziellen Schaum beinhalten, der sich bei Hitze ausdehnt und die Durchführung verschließt.
Nachteil dieser verschließenden Lösung ist, dass die Entwässerungsfunktion für Regenwasser oder Löschwasser im Brandfall nicht mehr gegeben ist.
Durch aktive Interessenvertretung der Hersteller brennbarer Produkte wurden weitere Prüfungen auch für nicht brennbare Produkte eingeführt, um auch die Übertragung von heißer Luft und die Wärmeübertragung durch das Material selbst zu verringern.
Folgende Situationen lassen sich unterscheiden.
Nichtbrennbare Abläufe mit nichtbrennbaren Rohren
In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das Entwässerungssystem aus Abläufen und Rohrsystem geschlossen und durchgängig aus nichtbrennbarem Material der Brandschutzklasse A1 mit entsprechender Befestigung besteht.
Aus einer Hand
Nichtbrennbare Entwässerungssysteme funktionieren auch im Brandfall und halten bei entsprechender Befestigung einer 90-minütigen Brandbelastung stand, wenn Abläufe und Rohrsystem von einem Hersteller gemäß Herstellervorgaben und Prüfzeugnissen eingebaut werden. Dabei ist davon auszugehen, dass das Rohrsystem im wesentlichen geschlossen bleibt, so dass heiße Luft nicht direkt durch die Wand- oder Deckendurchbrüche strömen kann.
Mischverlegung
Mischverlegung zwischen nichtbrennbaren Materialen ist zwar nicht geprüft und nicht zu empfehlen, kann aber in der Praxis auftauchen. In diesem Fall sind beim Übergang zwischen den Herstellern ebenfalls zuschäumende Bauteile einzusetzen.
Nicht brennbare Abläufe mit brennbaren Rohren
In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass das Rohrsystem komplett weg schmilzt, sodass heiße Luft ungehindert von unten in den nicht brennbaren Ablauf eintreten kann. Dabei soll die Weiterleitung von heißer Luft nach oben reduziert werden und auch eine Erhitzung von Bauteilen oberhalb der Decke reduziert werden.
A) Um dies zu erreichen werden spezielle Brandschutzabläufe aus nicht brennbaren Material mit spezieller Konstruktion verwendet. Unter der Haube ist eine Platte mit einer isolierenden Masse verbaut. Der Grundkörper des Ablaufes ist doppelwandig als Verbundrohr zur Schwitzwasserisolierung ausgeführt. Hierbei ist die Entwässerungsfunktion des Ablaufes weiterhin gegeben.
B) Alternativ können unterhalb des Ablaufes spezielle Manschetten mit aufschäumender Masse verwendet werden, die die durch das schmelzende Rohrsystem entstehende Öffnung im Brandfall verschließen und keine Luft nach oben weiterleiten. Bauseitige Brandschutzdämmung ist in diesem Fall notwendig, wenn auch oft schwer umzusetzn. In diesem Fall ist jedoch auch die Entwässerungsfunktion des Ablaufes nicht mehr gegeben.
Normen
- Flachdachrichtlinie 4.9.2 (1-2) Dachabläufe und Rohre bis 300mm Durchmesser gelten als kleine Durchführung. Bei Abläufen aus Stahl ist im Brandfall kein wegschmelzen zu erwarten.
- Flachdachrichtlinie 4.9.1 (1) Durchdringungen und Anschlüsse bei großflächigen Dächern nach DIN 18234-1 müssen bestimmten Brandschutzbestimmungen genügen. In DIN 18234-4 aufgeführte Konstruktionen gelten ohne Brandprüfung als geeignet, andere Lösungen müssen ggf. durch Brandtests nachgewiesen werden.
- DIN 4102/MLAR: Dach- und Wanddurchführungen von Dachabläufen oder Rohren zwischen Brandschutzabschnitten sind vorzugsweise mit speziellen Lösungen für den Brandschutz auszuführen (z.B. LORO-X Brandschutzsysteme mit Rockwool, Missel, UbaTec und BisWalraven). Attikaentwässerungen erfüllen Brandschutzauflagen i.d.R. automatisch, da es keine Dachdurchbrüche in Brandabschnitten gibt.
- DIN 1986-100 Kap. 7 Bei der Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen sind die Brandschutzanforderungen entsprechend der Landesbauordnungen und der Technischen Baubestimmungen bzw. der Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen der Länder einzuhalten.