Stehendes Wasser: Unterschied zwischen den Versionen
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- Flachdachrichtlinie 4.2.3. (9) Bei dauerhaften Wasserstauhöhen über 100mm gelten erhöhte Anforderungen an die Regelmaße der Los-/Festflanschkonstruktion. Die Flanschmaße sind Tabelle 9 zu entnehmen. | - Flachdachrichtlinie 4.2.3. (9) Bei dauerhaften Wasserstauhöhen über 100mm gelten erhöhte Anforderungen an die Regelmaße der Los-/Festflanschkonstruktion. Die Flanschmaße sind Tabelle 9 zu entnehmen. | ||
Dauerhaft stehendes Wasser entsteht z.B. durch höherliegende Retentionsöffnungen bei der Retentionsdachentwässerung. | Dauerhaft stehendes Wasser entsteht z.B. durch höherliegende Retentionsöffnungen bei der Retentionsdachentwässerung. | ||
Aktuelle Version vom 1. August 2019, 09:21 Uhr
Stehendes Wasser
- DIN 18531-1 5.2 Die Abdichtung muss der Einwirkung von vorübergehend stehendem Wasser standhalten. Bei Intensivbegrünung mit Anstaubewässerung darf die Stauhöhe 100mm nicht überschreiten.
Die Stauhöhe von 100mm darf jedoch kurzfristig überschritten werden, z.B. bei Starkregen während der Notentwässerung ist der Überstau kurzzeitig zulässig.
- DIN 18531-1 6.6 Bei Freispiegelströmung und Druckströmung ist mit einem vorrübergehenden Wasseranstau von kurzzeitig auch über 100mm zu rechnen.
Dauerhaft stehendes Wasser
- Flachdachrichtlinie 4.2.3. (9) Bei dauerhaften Wasserstauhöhen über 100mm gelten erhöhte Anforderungen an die Regelmaße der Los-/Festflanschkonstruktion. Die Flanschmaße sind Tabelle 9 zu entnehmen.
Dauerhaft stehendes Wasser entsteht z.B. durch höherliegende Retentionsöffnungen bei der Retentionsdachentwässerung.