Notentwässerung

Aus LORO ABC
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Die Notentwässerung (rot) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem neben der Hauptentwässerung (grün), bei dem ein Anstauelement im Notablauf dafür sorgt, dass die Notentwässerung erst nach dem Überschreiten des Grenzwertes der Wasserhöhe der Hauptentwässerung auf eine schadlos frei überflutbare Fläche erfolgt.


Kommentierte Verweise auf empfohlene Normen und Richtlinien

- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1: Jeder Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.

- DIN 1986-100 Kap. 5.9: Notentwässerung kann über Notüberläufe oder Notabläufe erfolgen. Von jedem Hauptablauf aus muss ein freier Abfluss auf der Dachabdichtung zu einer Notentwässerung mit ausreichendem Abflussvermögen vorhanden sein.

Notabläufe können als Attikaabläufe frei durch die Attika entwässern.

Verrohrte Notablaufsysteme können mit Freispiegelströmung oder Druckströmung im Gebäude (Flachdachentwässerung) oder außerhalb des Gebäudes (Attikaentwässerung) ausgeführt werden.

Die Notentwässerung darf nicht an die Entwässerungsanlage (Grundleitung) angeschlossen werden, sondern muss mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen entwässert werden.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2 + 5.9: An jedem Tiefpunkt ist zusätzlich zur Hauptentwässerung ein zusätzliches Notentwässerungssystem vorzusehen, welches für die sichere Entwässerung beim Jahrhundertregen und bei Ausfall der Hauptentwässerung z.B durch Rückstau aus der überlasteten Grundleitung sorgt.

Die Wasserhöhe von 75 mm (75 kg/m2) soll bei Leichtbauweise nicht überschritten werden.

Bezüglich der maximalen Wasserhöhe sind u. U. abweichende Werte nach Landesbauordnung (LBO) oder Statik zu berücksichtigen.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.3: Bei Dächern in Leichtbauweise müssen Notentwässerungen vorgesehen werden. Die statische Belastung aus der Wasserhöhe der Notentwässerung muss im Standsicherheitsnachweis für das Bauwerk berücksichtigt sein.

- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.2: Bei Dächern in Massivbauweise, bei denen Niederschlagswasserrückhaltung planmäßig vorgesehen und statisch nachgewiesen ist, kann auf Notentwässerungen verzichtet werden.

- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1 Bei planmäßig vorgesehener Niederschlagswasserrückhaltung auf dem Dach kann gemäß dieser Norm auf eine Notentwässerung verzichtet werden.

Kommentar: Dies kann jedoch zu unkontrollierter Überflutung führen, wenn entweder das Regenereignis länger als geplant andauert, oder die örtliche Regenspende in der geplanten Zeit höher als geplant ausfällt.

Siehe YouTube-Video „Starke Retention braucht starke Notentwässerung“. [1]

Kommentar: LORO empfiehlt auch in diesen Fällen eine Notentwässerung vorzusehen!