Notentwässerung
Die Notentwässerung (rot) ist ein zusätzliches Entwässerungssystem neben der Hauptentwässerung (grün), bei dem ein Anstauelement im Notablauf dafür sorgt, dass die Notentwässerung erst nach dem Überschreiten des Grenzwertes der Wasserhöhe der Hauptentwässerung auf eine schadlos frei überflutbare Fläche erfolgt.
LORO-X YouTube-Video: „Starke Retention braucht starke Notentwässerung“. [1]
Inhaltsverzeichnis
Wehr unter der Haube
Bei der statischen Dachlast ist die absolute Wasserhöhe auf dem Dach maßgeblich, diese berechnet sich aus der Höhe des Anstauelementes plus Überstau über dem Anstauelement. Hier erreichen patentierte Notabläufe von LORO mit Anstauelement (Wehr) unter der Haube besonders niedrige Wasserhöhen bei maximaler Abflussleistung.
Abfluss ins Freie
Die Notentwässerung muss den Abfluss ins Freie auf eine schadlos frei überflutbare Fläche gewährleisten und darf nicht in die Grundleitung entwässern.
Normen und Richtlinien
- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1: Jeder Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.
- DIN 1986-100 Kap. 5.9: Notentwässerung kann über Notüberläufe oder Notabläufe erfolgen. Von jedem Hauptablauf aus muss ein freier Abfluss auf der Dachabdichtung zu einer Notentwässerung mit ausreichendem Abflussvermögen vorhanden sein. Notabläufe können als Attikaabläufe frei durch die Attika entwässern. Verrohrte Notablaufsysteme können mit Freispiegelströmung oder Druckströmung im Gebäude (Flachdachentwässerung) oder außerhalb des Gebäudes (Attikaentwässerung) ausgeführt werden. Die Notentwässerung darf nicht an die Entwässerungsanlage (Grundleitung) angeschlossen werden, sondern muss mit freiem Auslauf auf schadlos überflutbare Grundstücksflächen entwässert werden.
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2 + 5.9: An jedem Tiefpunkt ist zusätzlich zur Hauptentwässerung ein zusätzliches Notentwässerungssystem vorzusehen, welches für die sichere Entwässerung beim Jahrhundertregen und bei Ausfall der Hauptentwässerung z.B durch Rückstau aus der überlasteten Grundleitung sorgt. Die Wasserhöhe von 75 mm (75 kg/m2) soll bei Leichtbauweise nicht überschritten werden. Bezüglich der maximalen Wasserhöhe sind u. U. abweichende Werte nach Landesbauordnung (LBO) oder Statik zu berücksichtigen.
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.3: Bei Dächern in Leichtbauweise müssen Notentwässerungen vorgesehen werden. Die statische Belastung aus der Wasserhöhe der Notentwässerung muss im Standsicherheitsnachweis für das Bauwerk berücksichtigt sein.
- DIN 1986-100 Kap. 5.8.2.2: Bei Dächern in Massivbauweise, bei denen Niederschlagswasserrückhaltung planmäßig vorgesehen und statisch nachgewiesen ist, kann auf Notentwässerungen verzichtet werden.
- DIN 1986-100 Kap. 5.3.1 Bei planmäßig vorgesehener Niederschlagswasserrückhaltung auf dem Dach kann gemäß dieser Norm auf eine Notentwässerung verzichtet werden.
Kommentar: LORO empfiehlt auch in diesen Fällen eine Notentwässerung vorzusehen, da der Verzicht auf eine Notentwässerung zu unkontrollierter Überflutung führen kann, wenn entweder das Regenereignis länger als geplant andauert, oder die örtliche Regenspende in der geplanten Zeit höher als geplant ausfällt.
Notentwässerung bei Balkonen
- DIN 18531-1 6.6: Bei Dachterrassen mitgeschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Hauptablaufes die Türschwelle nicht überstaut werden kann.
- DIN 1986-100 Kap. 5.10 Bei Balkonen und Loggien mit geschlossener Brüstung müssen zusätzlich zum Ablauf ein Notablauf oder ein Notüberlauf von mindestens 40 mm lichter Weite in der Brüstung vorhanden sein.
- DIN 1986-100 5.10: Balkone mit geschlossener Brüstung müssen eine Notentwässerung aufweisen. Die Balkonentwässerung darf nur dann über Speier auf das eigene Grundstück erfolgen, wenn Dritte nicht beeinträchtigt werden.
- DIN 18531-1 6.8 Die Balkon-Notentwässerung ist so anzuordnen, dass Türschwellen auch bei planmäßigem Überstau über dem Anstauelement des Notablaufes nicht überstaut werden.
Notentwässerung bei Rinnen
- Metallarbeiten 10.1 (4) und 10.1.3 (1): Man unterscheidet innen- und außenliegende Dachrinnen. Die Notentwässerung außenliegender Dachrinnen erfolgt über die Rinnenaußenkante. Die Notentwässerung innenliegender Rinnen muss z.B. über unabhängige Notabläufe und ggf. über Sicherheitsrinnen mit eigener Entwässerung erfolgen.
- Metallarbeiten 10.1.3 (1): Innenliegende Rinnen erfordern erhöhte Sorgfalt bei Planung und Ausführung. Bei besonders schutzwürdigen Gebäuden soll die eigene Entwässerung der Sicherheitsrinne die gesamte Niederschlagsmenge (Haupt- und Notentwässerung) alleine abführen können.