Wartung

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Wartung und Instandsetzung

Normen

- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.

- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.

- Flachdachrichtlinie 5.2 (1-2) Vor Instandsetzungen und Erneuerungen sind protokollierte Bestandsaufnahmen und Zustandsfeststellungen durchzuführen. Dabei ist unter Anderem die Gefälleund Entwässerungssituation (z.B. Abflussleistung, Notentwässerung) grundsätzlich zu überprüfen.

- Flachdachrichtlinie 5.2 (2) Bei nachträglicher Erhöhung der Dachlasten durch z.B. Gründach oder Retention ist bei der Prüfung der Tragfähigkeit auch die planmäßige Wasserhöhe zu berücksichtigen. Bei nachträglicher Nutzungänderung und ggf. neuer Nutz- oder Schutzschicht ist zu prüfen, ob der Abflussbeiwert und die Entwässerung angepasst werden muss.

- Flachdachrichtlinie 5.5.1 (1) Wenn die Funktionsfähigkeit der Entwässerung nicht mehr gegeben ist, können bei der Instandsetzung Reparatur oder Austausch erforderlich werden.