Dränschicht
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Dränschichten / Rinnen
- Flachdachrichtlinie 2.5. (7) Wird der Wasserabfluss durch Belagsschichten so weit verzögert, dass Schäden zu erwarten sind, werden Dränschichten auf der Abdichtung erforderlich, die den Zufluss zu den Abläufen sicherstellen.
- Flachdachrichtlinie 2.2. (6) Besteht die Gefahr länger einwirkender Mengen stehenden Wassers, die sich auf Schutzund Belagschichten auswirken, soll durch geeignete Maßnahmen für eine Wasserableitung gesorgt werden. z.B. Dränschichten oder Rinnen.