Anschlusshöhe
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Anschlusshöhe / Wasserhöhe
- Flachdachrichtlinie 4.1 (2+5) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein. Sie sollen aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt sein, oder sie müssen für den Zweck geeignet sein und untereinander dauerhaft verträglich sein.
Höhe der Abdichtung
- Flachdachrichtlinie 4.3.1 (1) Die Höhe der Abdichtung soll bei einem Dachgefälle bis 5 Grad mindestens 150mm, bei Dachgefälle über 5 Grad mindestens 100mm über die Oberfläche des Dachaufbaus (Belag) betragen.
Die für den Abfluss der Dachentwässerung erforderliche Wasserhöhe darf die Höhe der Abdichtung auch bei Betrieb der Notentwässerung oder Retention nicht übersteigen.