Anschlusshöhe
Anschlusshöhe / Wasserhöhe
- Flachdachrichtlinie 4.1 (2+5) An- und Abschlüsse von Abdichtungen müssen bis zu ihrem oberen Ende wasserdicht sein. Sie sollen aus den gleichen Werkstoffen wie die Abdichtung hergestellt sein, oder sie müssen für den Zweck geeignet sein und untereinander dauerhaft verträglich sein.
Höhe der Abdichtung
- Flachdachrichtlinie 4.3.1 (1) Die Höhe der Abdichtung soll bei einem Dachgefälle bis 5 Grad mindestens 150mm, bei Dachgefälle über 5 Grad mindestens 100mm über die Oberfläche des Dachaufbaus (Belag) betragen.
Die für den Abfluss der Dachentwässerung erforderliche Wasserhöhe darf die Höhe der Abdichtung auch bei Betrieb der Notentwässerung oder Retention nicht übersteigen.
Dachrandabschluss und aufgehende Bauteile
- DIN 18531-1 6.7 Abschlüsse am Dachrand und an aufgehenden Bauteile sollen bei nicht genutzten Dächern mindestens 50mm (Gefälle über 5%) beziehungsweise 100mm (Gefälle bis 5%) abgedichtet werden.
Bei genutzten Dächern immer mindestens 100mm.
Die Höhe ist ab Oberkante Abdichtungsschicht bzw. ggf. ab Oberkante Schutzschicht, Bekiesung, Belag oder Begrünung zu rechnen. Gegebenen falls kann eine höhere Anschlusshöhe erforderlich sein.
Diese Höhen sind bei der planmäßigen Wasserhöhe der Entwässerung zu berücksichtigen.