Restwasser
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Pfützenbildung
- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich.
Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwischen Gefälleflächen kann z.B. durch Dränschichten, eine zusätzliche Gefälleschicht, eine Gefälledämmschicht („Schweinerücken“) oder Neigung der Tragkonstruktion erreicht werden.
Ein Gefälle in Kehlen von 1% entspricht der Anwendungsklasse K2.
- Flachdachrichtlinie 2.2 (5) Pfützenbildung kann vorkommen und ist nicht als Mangel anzusehen.