Restwasser

Aus LORO ABC
Version vom 2. Juli 2019, 16:10 Uhr von Administrator (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Pfützenbildung - DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich. Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwisch…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Pfützenbildung

- DIN 18531-1 6.3.1 Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich.

Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwischen Gefälleflächen kann z.B. durch Dränschichten, eine zusätzliche Gefälleschicht, eine Gefälledämmschicht („Schweinerücken“) oder Neigung der Tragkonstruktion erreicht werden.

Ein Gefälle in Kehlen von 1% entspricht der Anwendungsklasse K2.

- Flachdachrichtlinie 2.2 (5) Pfützenbildung kann vorkommen und ist nicht als Mangel anzusehen.