Gefälle
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Gefälleplan
Durch die Planung der Tiefpunkte auf Flachdächern wird die Dachfläche in mehrere Teilflächen eingeteilt, die für die Bemessung der Entwässerung separat betrachtet werden müssen.
Es können einzelne Tiefpunkte oder sogenannte Tiefpunktlinien geplant werden, entlang derer mehrere Haupt- und Notabläufe gleichmäßig verteilt werden.
Für jeden Tiefpunkt und für jede Tiefpunktlinie sind mindestens eine Hauptentwässerung und eine Notentwässerung vorzusehen.
- Flachdachrichtlinie 2.2 (1) Dachflächen können mit und ohne Gefälle geplant und ausgeführt werden. Die Unterlage der Abdichtung soll für die Ableitung des Niederschlagswassers mit einem Gefälle von 2% geplant werden (z.B. Gefälledämmung).
Tiefpunkte an der Attika
Tiefpunkte oder durchgehende Tiefpunktlinien an der Attika werden üblicherweise mittels außenliegender Attikaentwässerung entwässert.
LORO-X Attikaabläufe [1] mit Aufkantung und waagerechtem Abgang des Ablaufrohres erleichtern den Einbau in der Attikakante und ermöglichen die außenliegende Entwässerung.
Tiefpunkte in der Dachfläche
Tiefpunkte oder durchgehende Tiefpunktlinien innerhalb der Dachfläche eines Flachdaches werden üblicherweise mittels innenliegender Flachdachentwässerung [2] entwässert.
LORO-X Dachentwässerungssysteme mit LORO-X Stahlabflussrohren bieten maximale Sicherheit gegen Rückstau und mechanische Beanspruchung im Gebäude.
Optimierung
Im Idealfall wird LORO bereits bei der Planung der Tiefpunkte auf dem Dach mit einbezogen. So kann von Anfang an ein optimales Entwässerungskonzept für das Gebäude entwickelt werden.
Gemeinsam wird dann ein Optimum für die Größe und Position der Teilflächen gefunden, sodass die Anzahl der Entwässerungspunkte minimiert und der Verlauf des Rohrsystems bereits festgehalten werden kann.
Gefälledämmung
- DIN 18531-3 5.4 Die Wärmedämmung soll gegen Wärmeverlust und als Tauwasserschutz dienen. Außerdem kann sie als konstruktive Maßnahme zur Gefällegebung genutzt werden.
- Flachdachrichtlinie 3.4.2 (7) Gefälledämmungen (als Zuschnitt oder Schüttungen) werden verwendet, um oberhalb der Dampfsperre ein Gefälle zu ermöglichen.
Flachdächer ohne Gefälle (K1)
- Flachdachrichtlinie 2.2 (2) Bei Dächern ohne Gefälle sind die besonderen Anforderungen z.B. an die Abdichtung zu berücksichtigen. Der Zufluss des Wassers zu den Abläufen ist sicherzustellen.
- Flachdachrichtlinie 3.6.1 (10) Bei gefällelosen Dächern sollte ein schwerer Oberflächenschutz angeordnet werden.
- Flachdachrichtlinie 1.4 (6) Bei gefällelosen Dächern sollte ein schwerer Oberflächenschutz angeordnet werden, der bei der Bemessung der Entwässerung z.B. durch den entsprechenden Abflussbeiwert zu berücksichtigen ist.
Durchbiegung
- Flachdachrichtlinie 2.5 (2) Bei gefällelosen Dächern sind die Abläufe an den Stellen maximaler Durchbiegung anzuordnen.
Wasserberge
- DIN 1986-100 Kap. 14.2.5 Bei Null-Gefälle Tiefpunktlinien wird aufgrund der möglichen Bildung von ”Wasserbergen” empfohlen, einen Abstand von 20 m zwischen zwei Hauptabläufen sowie 10 m zwischen Haupt- und zugehörigem Notablauf nicht zu überschreiten.
- DIN 1986-100 Kap. 14.2.6 Bei größeren Abständen soll der doppelte Überstau als Dachlast am Hochpunkt zwischen den Abläufen angenommen werden.
Hinweis: Oft kann der oben genannte Abstand zugunsten leistungsstärkerer Entwässerungssysteme überschritten werden, wenn die Statik an planmäßigen Tiefpunktlinien entsprechend geplant wird. Es werden dann oftmals weniger Abläufe als herkömmlich benötigt.